Spanien erweitert Steuerabzüge für Mieteinnahmen auf Nicht-EU-Eigentümer

Neue Steuerreform stellt nichtansässige Investoren außerhalb der EU mit EU-Investoren gleich

Spanien erweitert Steuerabzüge für Mieteinnahmen auf Nicht-EU-Eigentümer

Spanien erweitert Steuerabzüge für Mieteinnahmen auf Nicht-EU-Eigentümer

Urteil des Nationalgerichts erlaubt Nichtansässigen außerhalb der EU, Ausgaben von ihren Mieteinnahmen abzuziehen

In einem wegweisenden Urteil vom 28. Juli 2025 hat das spanische Nationalgericht (Audiencia Nacional) entschieden, dass nichtansässige Eigentümer aus Ländern außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums nun die gleichen Rechte wie EU/EWR-Bürger haben, Ausgaben von ihren Mieteinnahmen bei der Berechnung der Nichtansässigen-Einkommenssteuer (IRNR) abzuziehen. Diese Entscheidung bringt die spanische Steuerpolitik in Einklang mit der europäischen Rechtsprechung und könnte weitreichende Auswirkungen auf internationale Immobilieninvestoren haben.

Bisher wurde nichtansässigen Eigentümern aus Drittländern (wie den Vereinigten Staaten) die Möglichkeit verweigert, Kosten im Zusammenhang mit ihren spanischen Mietobjekten abzuziehen – anders als bei EU/EWR-Bürgern. Das Gericht stellte fest, dass diese Ausgrenzung gegen den Grundsatz der freien Kapitalbewegung gemäß Artikel 63 des EU-Vertrags sowie gegen Nichtdiskriminierungsklauseln in bestimmten internationalen Abkommen verstößt. Das Urteil folgt der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, der diese Schutzmaßnahmen auf Bürger von Nicht-EU-Ländern ausgeweitet hat.

Infolgedessen müssen die spanischen Steuerbehörden Nichtansässigen außerhalb der EU erlauben, relevante Ausgaben wie Wartungs- und Verwaltungskosten abzuziehen, genau wie ihre europäischen Pendants. Das Urteil betrifft nicht nur die Einkünfte aus der Vermietung von Immobilien, sondern setzt auch einen Präzedenzfall für andere Bereiche des spanischen Steuerrechts, in denen internationale Investoren unterschiedlich behandelt werden.

„Dies ist eine großartige Nachricht für unsere derzeitigen Eigentümer und auch für zukünftige Investoren in spanische Immobilien, insbesondere in Barcelona. Die Ausweitung dieser Abzüge macht den Immobilieneigentum zugänglicher und fairer und erhöht die Attraktivität des spanischen Marktes für Käufer weltweit.“
Katya Moshnikova, Senior Immobilienberaterin bei Urbane International Real Estate

Obwohl das Urteil angefochten werden kann, werden internationale Eigentümer ermutigt, ihre Steuererklärungen zu überprüfen und professionelle Beratung zu möglichen Rückerstattungen und Abzügen in der Zukunft einzuholen.

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